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Auch in Ungarn gibt es eine Gebührenordnung für Rechsanwälte. Allerdings sind diese Vorgaben bei weitem nicht so starr wie in Deutschland. Aber es ist genau so wichtig, nachzufragen was ein Anwalt für seine Arbeit haben will.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, daß die Anwaltskosten bis zu 10% des Streitwertes betragen können.
Dazu kommen in aller Regel die Gerichtsgebühren, die 6% des Streitwertes betragen.
Die Kosten für eine Beratungsstunde schwanken dazu im Gegensatz ganz erheblich. Die Spanne reicht von 5.000 Forint bis zu 50.000 Forint und mehr ... (und zwar unabhängig von der tatsächlichen Qualifikation)
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